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Lohnkosten und Gehälter in Rumänien | |
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Die Löhne und Gehälter
sind in Rumänien unterschiedlich. Wie überall hängt die Höhe eines
Gehaltes von der Branche, der Qualifikation und der Region ab. In den
Städten werden höhere Löhne gezahlt als auf dem Land.
Die Lohnnebenkosten betragen 45%,
die sich Arbeitnehmer und -geber teilen. |
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| Folgende Nettolöhne sind für unterschiedliche Berufsgruppen einzuplanen: | ||
| Ungelernte Arbeitskraft: 94 bis 220 Euro | ||
| Facharbeiter: 150 bis 400 Euro | ||
| Kaufmännischer Angestellter: 180 bis 450 Euro | ||
| Ingenieur: 300 bis 1500 Euro | ||
| Geschäftsführer: je nach Größe der Niederlassung 600 bis 3500 Euro | ||
| Arbeitgeberanteile, Grundlage Bruttolohn: | ||
| Sozialversicherung: 19,75 % | ||
| Arbeitslosenversicherung: 2,5 % | ||
| Krankenversicherung: 7 % | ||
| Zusätzliche Krankenversicherung: 0,75 % | ||
| Unfallversicherung: 0,961 % | ||
| Arbeitskammergebühr: 0,75 % | ||
| Summe der Arbeitgeberanteile: 31,71 % | ||
| Arbeitnehmeranteile, Grundlage Bruttolohn: | ||
| Sozialversicherung: 9,5 % | ||
| Arbeitslosenversicherung: 1% | ||
| Krankenversicherung: 6,5 % | ||
| Summe der Arbeitnehmeranteile:17 % | ||
| Im Jahr 2004 waren die durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde in: | ||
| Deutschland: 26,56 Euro | ||
| Europäische Union 20,79 Euro | ||
| Rumänien 1,64 Euro | ||
| Der durchschnittliche monatliche Bruttolohn im Jahr 2004 war in: | ||
| Deutschland: 2275,00 Euro | ||
| Europäische Union 2220,00 Euro | ||
| Rumänien 233,00 Euro | ||
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Der oben
angegebene Mindestlohn kann aber allenfalls der groben Orientierung
dienen, da die Lohnhöhen in Rumänien regional und branchenbezogen sehr
unterschiedlich sind und üblicherweise über diesen gesetzlichen
Mindestlohn hinausgehen. Die
wöchentliche Arbeitszeit beträgt
40 Stunden.
Die durchschnittlich zulässige Zahl an Überstunden beträgt pro Woche 8
Stunden (zuvor waren 8 Überstunden im Monat erlaubt). |
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In Rumänien finden Sie ein
niedriges Lohnniveau, insbesondere
abseits der wirtschaftlichen
Zentren Bukarest, Timisoara, Cluj und Sibiu.
Insbesondere für das
produzierende Gewerbe ist als
Standortwahl eine Lage abseits
dieser Zentren von wirtschaftlich großem Vorteil. In Wirtschaftszentren wie
Bukarest, Timisoara, Cluj und Sibiu oder anderen aufstrebenden Regionen
sind die Durchschnittslöhne deutlich höher als im übrigen Rumänien. In größeren Städten und im wirtschaftlich gut entwickelten Westen Rumäniens sollte mit den mittleren bis hohen Werten kalkuliert werden. In der Hauptstadt Bukarest ist das mit Abstand höchste Lohn- und Gehaltsniveau innerhalb Rumäniens. Hier muss unter Umständen je nach Branche und Qualifizierung mit dem 2 bis 5-fachen dieser Zahlen gerechnet werden. Auch in Wirtschaftszentren wie Timisoara, Cluj, Sibiu oder anderen schnell wachsenden Regionen sind die Löhne und Gehälter vergleichsweise höher als im Landesdurchschnitt. Zudem ist in diesen Regionen die Arbeitslosigkeit ausgebildeter Fachkräfte gering oder nahezu nicht vorhanden. Daher findet bereits vereinzelt eine Art Wettbewerb um Arbeitskräfte statt, der direkte Auswirkungen auf das Lohnniveau mit sich bringt. Dies gilt insbesondere für gut ausgebildete Fachkräfte im kaufmännischen Bereich und/oder für Buchhalter. Spitzenkräfte, Manager und Topingenieure werden frei verhandelt und können in Einzelfällen westliches Niveau erreichen. Generell ist die Entlohnung in Unternehmen mit ausländischem Kapital etwa 10 bis 20% höher als in rumänischen Firmen. Im
Allgemeinen werden in Rumänien Nettolöhne verhandelt. Rechnet man alle
Lohnnebenkosten und sonstigen Abgaben hinzu, muss etwa der 1, 5 -fache
Wert angesetzt werden. Zu den Jahreswechseln 2002/2003 bzw. 2003/2004
wurden die Lohnnebenkosten per Verordnung gesenkt. Unter anderem wurde
die Schwerbehindertenabgabe ersatzlos gestrichen und die Beiträge für
die Arbeitslosenversicherung sowie für die Renten- und
Krankenversicherung gesenkt. Allerdings wurde die Bemessungsgrenze für
die Rentenversicherung auf fünf statt wie bisher drei
Bruttodurchschnittslöhne erhöht. Damit werden die besser verdienenden
Arbeitnehmer (und damit in den meisten Fällen der Arbeitgeber) stärker
belastet. Seit dem ersten April 2004 ist eine gesetzliche
Unfallversicherung in Kraft getreten. |
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